Informationsfreiheitsgesetz

Antrag auf Zugang zu Informationen

„Gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) können Sie hier den Zugang zu Informationen beantragen.

Bitte beachten Sie hierfür folgende Bekanntmachung gemäß § 7 IFG iVm § 13 AVG:

Bekanntmachung (PDF)

    Antrag auf Zugang zu Informationen