Kommunale Impfkampagne

Hinweis: Es ist kein Antrag auf Förderung und keine Nachweislegung mehr möglich!

Förderzeitraum:

Gemeindeeigene Aktionen durchgeführt ab dem 01. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

 

Kennzeichnungspflicht:

Aktionen ab dem 05. April unterliegen einer Kennzeichnungspflicht – es muss im Nachweis klar ersichtlich sein, dass diese Maßnahme aus Mitteln der Kommunalen Impfkampagne finanziert wurde. zB.: „finanziert mit Mitteln der Kommunalen Impfkampagne“ oder „Kommunale Impfkampagne“

 

Welche Unterlagen muss ich mitliefern?

Zu den eingereichten Kosten müssen die originalen Rechnungen eingescannt werden.

Sollten zusätzlich gemeindeeigene Personalkosten abgerechnet werden, ist eine Stundenaufzeichnung der durchgeführten Aktionen inkl. aller Lohnnebenkosten vorzulegen (ein Auszug aus dem Lohnkonto ist nicht erforderlich). Für die Abrechnung der internen Personalkosten ist das Personalkosten Formular der BHAG zu verwenden.

 

So können Sie einen Nachweis einbringen:

Es ist keine Nachweislegung mehr möglich, da der Förderzeitraum zu Ende ist!

Sie benötigen weitere Informationen?

In den Durchführungsbestimmungen finden sie genaue Informationen zum Nachweis – zuschussfähige Aktionen, Zweckzuschuss und Abwicklung werden hier eingehend beschrieben.

Sollten dennoch Unklarheiten auftreten können sie sich an uns wenden: kommunaleimpfkampagne@bhag.gv.at

Das Team der Buchhaltungsagentur des Bundes wird Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten.

Expertin beantwortet Fragen zur Prämie

Mag. Sandra Kaiser vom Bundesministerium für Finanzen beantwortet im aktuellen Kommunalnet-Expertentalk Fragen rund um die Kommunale Impfkampagne.

Wichtige Dokumente:

Sie haben Fragen?

Das Team der Buchhaltungsagentur des Bundes wird Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten!

Die gesetzliche Grundlage

Hier finden Sie die gesetzliche Grundlage zur Kommunalen Impfkampagne.